Sammelstelle Kläranlage Haus, +43 664 1840517 (Klärwärter Mathias Stieg)
Die Entsorgung von Schlachtabfällen und Tierkörpern ist in der Steiermark durch die Tierkörperverwertungsverordnung 2002 (Landesgesetzblatt Nr. 96 vom 28.12.2001) gesetzlich geregelt.
Grundsätzlich sind alle verendeten oder geschlachteten Tiere bzw. Teile von Tieren an die "Steirische Tierkörperverwertungsgesellschaft m.b.H." in Landscha an der Mur abzuliefern.
Falltiere werden von der TKV an Ort und Stelle kostenlos abgeholt.
Anmeldung direkt online übers Internet www.sttkv.at oder telefonisch +43 3453 2510,
(Mo. - Fr. 07:00 - 17:00 Uhr, Sa. 07:00 - 10:00 Uhr)
Für die Sammlung von Schlachtabfällen usw., die im Gemeindegebiet von Haus anfallen, ist bei der Kläranlage Haus eine Sammelstelle eingerichtet. Die Anlieferung zu dieser Sammelstelle ist ausschließlich Montag, Mittwoch und Freitag von 08:00 - 09:00 Uhr möglich.
In Zusammenhang mit der Tierkrankheit BSE sind in der Tierkörperverwertungsverordnung eine Reihe von tierischen Körperteilen exakt festgelegt, die separat gesammelt und in der Folge verbrannt werden müssen. Das heißt, dass diese Körperteile zur Sammelstelle getrennt von den restlichen Schlachtabfällen angeliefert werden müssen und in separate Sammelgefäße einzubringen sind.
Für die ordnungsgemäße Anlieferung von Schlachtabfällen zur Sammelstelle und für das Umladen in die Sammelgefäße ist der jeweilige Tierbesitzer verantwortlich. Anordnungen des Sammelstellen-Betreuungspersonals sind ausnahmslos einzuhalten.
Wenn Sie Fragen haben, die in Zusammenhang mit der Tierkörperentsorgung stehen, wenden Sie sich bitte direkt an die TKV, +43 3453 2510 www.sttkv.at