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Tierkörperverwertung

Sammelstelle Kläranlage Haus, +43 664 1840517 (Klärwärter Mathias Stieg)

Die Entsorgung von Schlachtabfällen und Tierkörpern ist in der Steier­mark durch die Tier­körper­ver­wert­ungs­ver­ord­nung 2002 (Landes­gesetz­blatt Nr. 96 vom 28.12.2001) gesetz­lich geregelt.


Ablieferungszwang / Abholung von Fall­tieren

Grundsätzlich sind alle verendeten oder geschlach­teten Tiere bzw. Teile von Tieren an die "Steirische Tier­körper­ver­wert­ungs­gesell­schaft m.b.H." in Landscha an der Mur abzuliefern.

Falltiere werden von der TKV an Ort und Stelle kostenlos abgeholt.

Anmeldung direkt online übers Internet www.sttkv.at oder telefonisch +43 3453 2510,
(Mo. - Fr. 07:00 - 17:00 Uhr, Sa. 07:00 - 10:00 Uhr)


Sammelstelle / Anlieferungs­zeiten

Für die Sammlung von Schlachtabfällen usw., die im Gemeinde­gebiet von Haus anfallen, ist bei der Klär­anlage Haus eine Sammel­stelle ein­gerichtet. Die Anlieferung zu dieser Sammel­stelle ist aus­schließ­lich Montag, Mittwoch und Freitag von 08:00 - 09:00 Uhr möglich.


Risikomaterial

In Zusammenhang mit der Tierkrankheit BSE sind in der Tier­körper­ver­wert­ungs­ver­ordnung eine Reihe von tierischen Körper­teilen exakt festgelegt, die separat gesammelt und in der Folge ver­brannt werden müssen. Das heißt, dass diese Körper­teile zur Sammel­stelle getrennt von den rest­lichen Schlacht­abfällen angeliefert werden müssen und in separate Sammel­gefäße ein­zu­bringen sind.


Als Risikomaterial gilt:

  • Schädel, einschließlich Gehirn und Augen, Tonsillen sowie Wirbel­säule (aus­genommen Schwanz­wirbel) ein­schließlich Rücken­mark und Spinal­ganglien von über zwölf Monate alten Rindern.
  • Eingeweide von Duodenum bis Rectum von Rindern aller Alters­klassen.
  • Schädel, Gehirn und Augen, Tonsillen und Rücken­mark von Schafen und Ziege, die über zwölf Monate alt sind oder bei denen ein bleiben­der Schneide­zahn das Zahn­fleisch durch­brochen hat.
  • Milz von Schafen und Ziegen aller Alters­klassen.
  • Wird spezifiziertes Risikomaterial von Tieren, die nicht zum mensch­lichen Verzehr geschlachtet werden oder die verendet sind, nicht entfernt, so sind die Körper­teile, die das spezifizierte Risiko­material enthalten, oder der gesamte Körper als spezifiziertes Risiko­material zu behandeln.

Verantwortlich ...

Für die ordnungsgemäße Anlieferung von Schlacht­abfällen zur Sammel­stelle und für das Umladen in die Sammel­gefäße ist der jeweilige Tier­besitzer verant­wortlich. Anordnungen des Sammel­stellen-Betreuungs­personals sind aus­nahmslos ein­zuhalten.

Wenn Sie Fragen haben, die in Zusammen­hang mit der Tier­körper­ent­sorgung stehen, wenden Sie sich bitte direkt an die TKV, +43 3453 2510 www.sttkv.at

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