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Tierkörperverwertung

Sammelstelle Kläranlage Haus, +43 664 1840517 (Klärwärter Mathias Stieg)

Die Entsorgung von Schlachtabfällen und Tierkörpern ist in der Steier­mark durch die Tier­körper­ver­wert­ungs­ver­ord­nung 2002 (Landes­gesetz­blatt Nr. 96 vom 28.12.2001) gesetz­lich geregelt.


Ablieferungszwang / Abholung von Fall­tieren

Grundsätzlich sind alle verendeten oder geschlach­teten Tiere bzw. Teile von Tieren an die "Purea Austria GmbH" in Gabersdorf abzuliefern.

Falltiere werden von der TKV an Ort und Stelle kostenlos abgeholt.

Anmeldung direkt online übers Internet www.sttkv.at oder telefonisch +43 3453 2510,
(Mo. - Fr. 07:00 - 17:00 Uhr, Sa. 07:00 - 10:00 Uhr)


Sammelstelle / Anlieferungs­zeiten

Für die Sammlung von Schlachtabfällen usw., die im Gemeinde­gebiet von Haus anfallen, ist bei der Klär­anlage Haus eine Sammel­stelle ein­gerichtet. Die Anlieferung zu dieser Sammel­stelle ist aus­schließ­lich Montag, Mittwoch und Freitag von 08:00 - 09:00 Uhr möglich.


Risikomaterial

In Zusammenhang mit der Tierkrankheit BSE sind in der Tier­körper­ver­wert­ungs­ver­ordnung eine Reihe von tierischen Körper­teilen exakt festgelegt, die separat gesammelt und in der Folge ver­brannt werden müssen. Das heißt, dass diese Körper­teile zur Sammel­stelle getrennt von den rest­lichen Schlacht­abfällen angeliefert werden müssen und in separate Sammel­gefäße ein­zu­bringen sind.


Als Risikomaterial gilt:

  • Schädel, einschließlich Gehirn und Augen, Tonsillen sowie Wirbel­säule (aus­genommen Schwanz­wirbel) ein­schließlich Rücken­mark und Spinal­ganglien von über zwölf Monate alten Rindern.
  • Eingeweide von Duodenum bis Rectum von Rindern aller Alters­klassen.
  • Schädel, Gehirn und Augen, Tonsillen und Rücken­mark von Schafen und Ziege, die über zwölf Monate alt sind oder bei denen ein bleiben­der Schneide­zahn das Zahn­fleisch durch­brochen hat.
  • Milz von Schafen und Ziegen aller Alters­klassen.
  • Wird spezifiziertes Risikomaterial von Tieren, die nicht zum mensch­lichen Verzehr geschlachtet werden oder die verendet sind, nicht entfernt, so sind die Körper­teile, die das spezifizierte Risiko­material enthalten, oder der gesamte Körper als spezifiziertes Risiko­material zu behandeln.

Verantwortlich ...

Für die ordnungsgemäße Anlieferung von Schlacht­abfällen zur Sammel­stelle und für das Umladen in die Sammel­gefäße ist der jeweilige Tier­besitzer verant­wortlich. Anordnungen des Sammel­stellen-Betreuungs­personals sind aus­nahmslos ein­zuhalten.

Wenn Sie Fragen haben, die in Zusammen­hang mit der Tier­körper­ent­sorgung stehen, wenden Sie sich bitte direkt an die TKV, +43 3453 2510 www.sttkv.at

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