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Meldeamt für Einwohner und Gäste

Ihr Ansprechpartner:

Bettina Perhab
+43 3686 2207-211

ZMR (Zentrales Melderegister):

Alle Meldevorgänge müssen über Internet beim Zentralen Melde­register in Wien durch­geführt werden. Wir bitten um Ver­ständ­nis, dass dem­ent­sprech­ende Warte­zeiten un­um­gäng­lich sind.

Sie können die Bearbeitungs­zeit ver­kürzen helfen, wenn Sie bereits die aus­gefüllten Melde­zettel mit­bringen. Laden Sie bitte den Melde­zettel auf Ihren Computer und füllen Sie den Ausdruck voll­ständig aus.

Meldezettel

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Meldeauskunft

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Antrag auf Eintragung in die Europa-Wähler­evidenz für Unions­bürger/innen

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Einspruch bezüglich Eintragungen in das Wählerverzeichnis

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Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte

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Information für den Melde­pflicht­igen:

Eine Anmeldung ist innerhalb von drei Tagen ab Beziehen der Unter­kunft, eine Ab­meld­ung inner­halb von drei Tagen vor oder nach Auf­gabe der Unter­kunft vor­zunehmen.

Bei der Anmeldung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Öffentliche Urkunden, aus denen Familien- und Vornamen, Familien­namen vor der ersten Ehe­schließung, Geburts­datum, Geburts­ort und Staats­an­gehör­igkeit des Unterkunft­nehmers her­vor­gehen, z.B. Reise­pass, Geburts­urkunde, Heirats­urkunde, Staats­bürger­schafts­nachweis;
  • Reisedokument (z.B. Reisepass) bei Unterkunft­nehmern, die nicht die öster­reich­ische Staats­bürger­schaft besitzen.


Für den Inhalt des Melde­zettels ist, unabhängig davon, wer den Melde­zettel ausfüllt, immer der Melde­pflicht­ige ver­ant­wort­lich. Kontroll­ieren Sie daher bitte den Melde­zettel auf Voll­stän­digkeit und Richtig­keit der Ein­tra­gung­en, auch dann, wenn er von der Behörde aus­ge­fertigt wird.

Ihr Hauptwohnsitz ist an jener Unterkunft begründet, an der Sie sich in der Absicht nieder­ge­lassen haben, diese zum Mittel­punkt Ihrer Lebens­interessen zu machen; trifft diese sach­liche Vor­aussetzung auf mehrere Wohn­sitze zu, so haben Sie jenen als Haupt­wohn­sitz zu be­zeich­nen, zu dem Sie das über­wiegen­de Nahe­ver­hältnis haben. Für den "Mittel­punkt der Lebens­beziehung" sind vor allem folgende Be­stimm­ungs­kriterien maß­geblich: Aufent­halts­dauer, Lage des Arbeits­platzes oder der Aus­bildungs­stätte, Aus­gangs­punkt des Weges zum Arbeits­platz oder zur Aus­bildungs­stätte, Wohn­sitz der übrigen, ins­be­son­dere der minder­jähr­igen Familien­an­gehör­igen und der Ort, an dem Sie Ihrer Erwerbs­tätig­keit nach­gehen, aus­gebildet werden oder die Schule oder den Kinder­garten besuchen, Funk­tionen in öffent­lichen und privaten Körper­schaften. Der Haupt­wohnsitz ist für die Ein­tragung in die "Bundes-Wähler­evidenz" sowie für ver­schie­dene andere Rechts­be­reiche (z.B. Kfz-Zulassung, waffen­recht­liche Urkunden, Sozial­hilfe) maß­geblich.

Bedenken Sie bitte, dass eine Änderung des Haupt­wohn­sitzes oder eines weiteren Wohn­sitzes auch noch weitere Mit­teilungs­pflichten (z.B. Kfz-Zulassung, waffen­recht­liche Urkunden) begründen kann.

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