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Förderungen und Zuschüsse, die die Markt­gemeinde Haus gewährt

Betriebsansiedlungsförderung

Gemeindeförderung für die Neugründung von Betrieben im Gemeinde­gebiet, formlos schrift­lich zu beantragen, Richt­linie € 726,73 pro ganz­jährig Voll­beschäft­igtem - es erfolgt jedoch für jeden Einzel­fall eine separate Fest­legung durch den Gemeinde­rat.

Landwirtschafts­förderungen

  • Stiersprünge mit eigenem Stier (formlos bei der Gemeinde mit Sprung­schein zu beantragen, € 20,- pro Sprung - bezuschusst wird nur ein Sprung)
  • Rinderbesamung (Abrechnung mit dem Besamer, € 22,- pro Besamung einschl. Nach­besamungen, auch für Eigen­stand­besamung)
  • Hengst-Beschaffung und Haltung (gesetzlicher jährlicher Beitrag an die LK für Land- und Forst­wirt­schaft, € 21,08 pro Stute in der Gemeinde)
  • Stutendeckung (freiwilliger Gemeindebeitrag von € 30,- pro Deckung, formlos bei der Gemeinde mit Deckschein zu beantragen)
  • Widderankauf (gesetzlicher Ankaufsbeitrag, Formular downloaden)
  • Bienenzucht (freiwilliger jährlicher Förderungsbetrag an den örtlichen Bienen­zucht­verein)
  • Kulturleistungsprämie (freiwillige flächenabhängige Prämie der Gemeinden der Klein­region, Ver­waltung des "Prämien­topfes" und jährliche Aus­zahlung an die einzelnen Landwirte durch die Bezirks­bauern­kammer, jährliche Ein­zahlung der Gemeinde dzt. € 15.770-)

Solarenergieanlagen

  • Gemeindeförderung € 363,- pro Anlage und Landesförderung, der Antrag für die Landes­förderung gilt auch für die Gemeinde. Hier der Link für nähere Infor­mationen www.wohnbau.steiermark.at
  • Detailinformationen und Formulare zum Downloaden auch unter Landes­energie­verein Steier­mark www.lev.at oder Energie­beratungs­stelle des Landes Steier­mark  www.technik.steiermark.at

Förderung für Umbau- und Erneuerungen bei Heizsystemen

  • Gemeindeförderung € 363,- je Anlage bei Umbau von fossilen auf erneuerbare Energieträger und auf Erneuerungsmaßnahmen bei erneuerbaren Energieträgern im Bereich von Heizsystemen. Die Rechnung mit Foto gilt als Antrag für die Gemeinde. Rückwirkend per 01.01.2021.

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