Ihr Ansprechpartner:
Heribert Thöringer
+43 3686 2207-223
Grundlage für jedes Bauvorhaben bildet in erster Linie das Stmk. Raumordnungsgesetz 2010 (StROG) sowie das Stmk. Baugesetz 1995 (StBauG.) mit den Bautechnik-Richtlinien (OIB 2015) mit deren Novellierungen. Im ROG ist die Erstellung eines Flächenwidmungsplanes festgelegt, der das gesamte Gemeindegebiet in Freiland, Bauland und Verkehrsflächen einteilt. Grundsätzlich gilt, dass nur im Bauland gebaut werden darf! Ausnahmen: Bauten im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft sowie bei bereits bebauten Grundstücken im Freiland und Sondernutzungen in Freiland.
Steiermärkisches Raumordnungsgesetz
Steiermärkisches Baugesetz
Bautechnik-Richtlinien
Um in der Planungsphase Kosten zu sparen, wird angeraten, die konkreten Vorstellungen in Form einer Planskizze dem Bauamt der Marktgemeinde Haus bzw. dem örtlichen Raumplaner beim Bausprechtag zu einer Vorprüfung (Abstände, Bebauungsdichte ...) zu übermitteln.
Grundsätzlich gilt, dass alle baulichen Maßnahmen zumindest der Meldepflicht unterliegen.
Baubewilligungspflichtige Vorhaben im vereinfachten Verfahren nach § 20;
keine örtliche Bauverhandlung, bescheidmäßige Erledigung, Formular Download: Ansuchen
1) Einreichpläne, bestehend
aus Grundrisse, Schnitte und Ansichten - mindestens im Maßstab 1:100, und Baubeschreibung
je 2-fach; (bei Wohngebäuden Energieausweis)
2) Unterschrift der an den
Bauplatz angrenzenden Anrainer auf den Einreichplänen (nicht bei allen Bauvorhaben
erforderlich,
zB. Einfriedungen, Heizungsanlagen, Photovoltaikanlagen …..)
3) Grundbuchsauszug (nicht
älter als 6 Wochen)
4) Zustimmungserklärung des
Grundeigentümers, falls dieser nicht ident mit dem Bauwerber ist
Weitere Formulare:
Fertigstellungsanzeige mit Bauführerbescheinigung Fertigstellungsanzeige ohne Bauführerbescheinigung
Wichtige Adressen:
Bauabgabe § 15 StBauG 1995:
Gesamtbruttogeschoßfläche x € 11,40 Einheitssatz, wobei das Erdgeschoß zur Gänze, die übrigen Geschoße zur Hälfte berechnet werden laut Festlegung im Stmk. Baugesetz 1995, zweckgebundene Abgabe für Verkehrsflächen, Oberflächenentwässerung, Straßenbeleuchtung, Übernahme von Grundstücksflächen ins öffentliche Gut, öffentliche Kinderspielplätze und Grünflächen, usw. ...
Errechnet sich aus der Gesamtbruttogeschoßfläche x € 13,08 Einheitssatz + 10% MwSt., wobei Keller- und Dachgeschoße zur Hälfte, die übrigen Geschoße zur Gänze berechnet werden.
derzeit € 2,25 inkl. 10% MwSt. laut Festlegung des Gemeinderates in der Kanalabgabenordnung.
In der Gemeinde Haus sind dafür die einzelnen Wasserversorgungsgemeinschaften und -genossenschaften zuständig. Die Anschlusskosten und laufenden Wassergebühren sind unterschiedlich.
Die Bausprechtage am Marktgemeindeamt Haus finden in der Regel an den Nachmittagen nach den Bauverhandlungsterminen statt. Die Termine werden jeweils auf der Homepage der Gemeinde bekanntgegeben. Baurechtliche und raumordnungsrechtliche Anfragen können außerdem gerne schriftlich an das Bauamt gerichtet werden, E-Mail an thoeringer@haus.at. Die Anfragen werden nach Rücksprache mit den jeweiligen Sachverständigen behandelt.
Für alle Fragen zur Wohnbeihilfe des Landes Steiermark wenden Sie sich bitte an das Referat Wohnbeihilfe der Sozialabteilung des Landes Steiermark, Dietrichsteinplatz 15, 8011 Graz, +43 316 877-2664,
www.soziales.steiermark.at (hier finden Sie auch Anträge und Formulare), whnbhlfstmkgvt
Die Förderformulare für das Land werden gleichzeitig auch von der Gemeinde verwendet. Die freiwillige Förderung der Gemeinde für Solar- und Photovoltaikanlagen beträgt derzeit unabhängig von der Kollektorfläche pauschal € 363,--.