Kopfleiste überspringen
AA

Bauamt

Ihr Ansprechpartner:

Heribert Thöringer
+43 3686 2207-223

Wie komme ich zu einer Baugenehmigung?

Grundlage für jedes Bauvorhaben bildet in erster Linie das Stmk. Raum­ordnungs­gesetz 2010 (StROG) sowie das Stmk. Bau­gesetz 1995 (StBauG.) mit den Bautechnik-Richtlinien (OIB 2015) mit deren Novellierungen. Im ROG ist die Erstellung eines Flächen­widmungs­planes fest­gelegt, der das gesamte Gemeinde­gebiet in Frei­land, Bau­land und Verkehrs­flächen einteilt. Grund­sätzlich gilt, dass nur im Bau­land gebaut werden darf! Aus­nahmen: Bauten im Rahmen der Land- und Forst­wirt­schaft sowie bei bereits bebauten Grund­stücken im Frei­land und Sonder­nutz­ungen in Frei­land.

Steiermärkisches Raumordnungsgesetz

Steiermärkisches Baugesetz

Bautechnik-Richtlinien

Um in der Planungsphase Kosten zu sparen, wird angeraten, die konkreten Vor­stell­ung­en in Form einer Plan­skizze dem Bauamt der Markt­gemeinde Haus bzw. dem örtlichen Raum­planer beim Bau­sprech­tag zu einer Vor­prüfung (Abstände, Bebau­ungs­dichte ...) zu über­mitteln.

Grund­sätzlich gilt
, dass alle bau­lichen Maß­nahmen zumindest der Meldepflicht unterliegen.

Bauvorhaben können folgenden drei Bereichen zugeteilt werden:

  1. Meldepflichtige Bauvorhaben nach § 21 mittels Formular-Download: Meldeformular

  2. Baubewilligungspflichtige Vorhaben im vereinfachten Verfahren nach § 20;
    keine örtliche Bauverhandlung, bescheidmäßige Erledigung, Formular Download: Ansuchen 
    1)   Einreichpläne, bestehend aus Grundrisse, Schnitte und Ansichten - mindestens im Maßstab 1:100, und Baubeschreibung
           je 2-fach; (bei Wohngebäuden Energie­ausweis)
    2)   Unter­schrift der an den Bau­platz angrenz­enden Anrainer auf den Einreichplänen  (nicht bei allen Bauvorhaben
           erforderlich, zB. Einfriedungen, Heizungsanlagen, Photovoltaikanlagen …..)
    3)   Grundbuchsauszug (nicht älter als 6 Wochen)
    4)   Zustimmungserklärung des Grund­eigen­tümers, falls dieser nicht ident mit dem Bau­werber ist

  3. Baubewilligungspflichtige Vorhaben nach § 19;
    örtliche Bau­ver­hand­lung vorgesehen, bescheid­mäßige Erledigung;
    Formular-Download: Ansuchen um Baubewilligung
    1)   Einreichpläne, bestehend aus Grundrisse, Schnitte und Ansichten - mindestens im Maßstab 1:100 und Baubeschreibung
           je 2-fach; (bei Wohngebäuden auch Energie­ausweis)
    2)   Grundbuchsauszug (nicht älter als 6 Wochen)
    3)   Zustimmungserklärung des Grund­eigen­tümers, falls dieser nicht ident mit dem Bau­werber ist

Weitere Formulare:

Fertigstellungsanzeige mit Bauführerbescheinigung  Fertigstellungsanzeige ohne Bau­führer­be­schein­igung

Wichtige Adressen:

  • Politische Expositur 8962 Gröbming, +43 3612 2801-0 in Angelegen­heiten Gewerbe, Natur- und Land­schafts­schutz, pgbstmkgvt

Gebühren der Gemeinde

Bauabgabe:

Bauabgabe § 15 StBauG 1995:
Gesamtbruttogeschoßfläche x € 11,40 Einheitssatz, wobei das Erd­ge­schoß zur Gänze, die übrigen Geschoße zur Hälfte berechnet werden laut Fest­legung im Stmk. Bau­gesetz 1995, zweck­ge­bun­dene Abgabe für Verkehrsflächen, Oberflächenentwässerung, Straßen­be­leuch­tung, Übernahme von Grundstücksflächen ins öffentliche Gut, öffentliche Kinder­spiel­plätze und Grünflächen, usw. ...

Kanalisationsbeitrag (= Anschluss­gebühr):

Errechnet sich aus der Gesamtbruttogeschoßfläche x € 13,08 Einheitssatz + 10% MwSt., wobei Keller- und Dach­ge­schoße zur Hälfte, die übrigen Geschoße zur Gänze berechnet werden.

Laufende Kanalbenützungs­gebühr:

derzeit € 2,25 inkl. 10% MwSt. laut Festlegung des Gemeinde­rates in der Kanal­abgaben­ordnung.

Trink- und Nutzwasser:

In der Gemeinde Haus sind dafür die einzelnen Wasser­ver­sorgungs­gemein­schaften und -genossen­schaften zuständig. Die Anschluss­kosten und laufenden Wasser­gebühren sind unter­schiedlich.

Bausprechtag:

Die Bausprechtage am Marktgemeindeamt Haus finden in der Regel an den Nachmittagen nach den Bauverhandlungsterminen statt. Die Termine werden jeweils auf der Homepage der Gemeinde bekanntgegeben. Baurechtliche und raumordnungsrechtliche Anfragen können außerdem gerne schriftlich an das Bauamt gerichtet werden, E-Mail an thoeringer@haus.at. Die Anfragen werden nach Rücksprache mit den jeweiligen Sachverständigen behandelt.

Steirische Wohnbau­förderung:

Wohnbeihilfe:

Für alle Fragen zur Wohnbeihilfe des Landes Steiermark wenden Sie sich bitte an das Referat Wohn­beihilfe der Sozial­abteilung des Landes Steiermark, Dietrichsteinplatz 15, 8011 Graz, +43 316 877-2664,
www.soziales.steiermark.at (hier finden Sie auch Anträge und Formulare), whnbhlfstmkgvt

Alternativenergieförderung

Land:

Gemeinde:

Die Förderformulare für das Land werden gleich­zeitig auch von der Gemeinde ver­wendet. Die frei­willige Förderung der Gemeinde für Solar- und Photo­voltaik­anlagen beträgt derzeit unabhängig von der Kollektor­fläche pauschal € 363,--.

Datenschutzhinweis

Diese Website nutzt folgende Services von anderen Anbietern: Karten, Videos, Analysewerkzeuge und Informationen zur Urlaubsregion. Diese können mittels Cookies dazu genutzt werden, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln und zur Optimierung der Website beitragen.
Datenschutzinformationen     Impressum