In der Steiermark dürfen seit Juni 2001 bei Gemeinderatswahlen Jugendliche bereits ab dem 16. Lebensjahr das Wahlrecht ausüben. Dies ist bisher in der Öffentlichkeit kaum bekannt geworden. Die letzten allgemeinen Gemeinderatswahlen in der Steiermark haben am 13. März 2005 stattgefunden.
Ab welchem Alter darf gewählt werden?
Um bei der Bundespräsidentenwahl, Nationalratswahl oder Landtagswahl mitwählen zu dürfen, musst du vor dem 1. Jänner des Wahljahres das 18. Lebensjahr vollendet haben. Bei den Gemeinderatswahlen wurde das Wahlalter gesenkt. Jede(r) Jugendliche kann, wenn sie/er am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat, wählen gehen. Auslandsösterreicherinnen dürfen bei der Bundespräsidenten- und Nationalratswahl ebenfalls mitwählen.
Wahl
Aktives Wahlrecht
passives Wahlrecht
Bundespräsident
18 Jahre*
ab 35 Jahre*
Nationalrat
18 Jahre*
ab 19 Jahre*
Landtag
18 Jahre*
ab 19 Jahre*
Gemeinderat
16 Jahre
ab 18 Jahre
* der jeweilige Geburtstag muss vor dem 1. Jänner des Wahljahres vollendet sein. Für Volksbegehren und Volksabstimmungen gelten die gleichen Voraussetzungen wie für das aktive Wahlrecht zum Nationalrat.