entweder formlos direkt bei der jeweiligen Pensionsversicherung (wenn der Pflegebedürftige eine eigene Pension bezieht)
oder mittels Formular bei der Steiermärk. Landesregierung, FA 11A, Hofgasse 12, 8010 Graz, Tel. 0316/877-4081, Fax 0316/877-3053, für alle Pflegebedürftigen, die keine eigene Pension beziehen. Das Formular liegt am Gemeindeamt auf (Bettina Fuchs) oder ist aus dem Internet herunter zu laden.
Befunde bzw. Bestätigungen des Hausarztes oder des Spitals sind empfehlenswert, aber nicht unbedingt erforderlich
Höhe des Pflegegeldes:
richtet sich nach dem Pflegebedarf, der nach der Antragstellung von einem Vertrauensarzt anlässlich eines unangemeldeten Besuches beim Pflegebedürftigen festgestellt wird.
Adresse der Pensionsversicherungsanstalten: siehe Adressen