
Marktgemeinde Haus
Schlossplatz 47
A-8967 Haus
Tel.: +43-3686-2207
Fax: +43-3686-2207-32
Mail: gemeinde@haus.at
UID: ATU28586508
Heribert Thöringer, Tel: 03686/2207-23
Grundlage für jedes Bauvorhaben bildet in erster Linie das Stmk. Raumordnungsgesetz 2010 (StROG) sowie das Stmk. Baugesetz 1995. Im ROG ist die Erstellung eines Flächenwidmungsplanes festgelegt, der das gesamte Gemeindegebiet in Freiland, Bauland und Verkehrsflächen einteilt. Grundsätzlich gilt, dass nur in Bauland gebaut werden darf! Ausnahmen: Bauten im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft sowie bei bereits bebauten Grundstücken im Freiland und Sondernutzungen in Freiland.
Steiermärkisches Baugesetz
Vor Baubeginn ist bei der Baubehörde um die entsprechende Bewilligung anzusuchen, unter Beilage zumindest folgender Unterlagen:
Um in der Planungsphase Kosten zu sparen, wird angeraten, die konkreten Vorstellungen in Form einer Planskizze dem Bauamt der Marktgemeinde Haus bzw. dem örtlichen Raumplaner beim Bausprechtag zu einer Vorprüfung (Abstände, Bebauungsdichte ...) zu übermitteln. Grundsätzlich gilt, dass alle baulichen Maßnahmen vor deren Ausführung der Baubehörde schriftlich zu melden sind.
anzeigepflichtige Vorhaben: Unterschrift der an den Bauplatz angrenzenden Anrainer (z.B.: Zäune, lebende Hecken ...), bescheidmäßige Erledigung oder Übermittlung der Pläne mit Baufreistellungsstempel;
Formular Download: Ansuchen um Baufreistellung
Nach Prüfung des Bauvorhabens durch die Baubehörde wird entschieden, welche Genehmigungsart auf den einzelnen Fall zutrifft, da das zur Bebauung vorgesehene Grundstück auch im Gefährdungsbereich der Wildbach- und Lawinenverbauung, im Landschaftsschutzgebiet, Naturschutzgebiet etc. liegen kann. Es kann somit auch ein Nebengebäude der Bewilligungspflicht unterliegen.
Weitere Formulare:
Ansuchen um Benützungsbewilligung Ansuchen um Grundsteuerbefreiung
Wichtige Adressen:
Forsttechnischer Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung, Schönaustraße 50, 8940 Liezen,
Tel. 03612/26360, Mail: gbl.ennstal@die-wildbach.at
Politische Expositur 8962 Gröbming, Tel. 03685/22136 in Angelegenheiten Gewerbe, Natur- und Landschaftsschutz, Mail: pegb@stmk.gv.at
Energie Steiermark, 8970 Schladming, Tel. 03687/22597, zuständig für gesamten Gemeindebereich, außer Sonnberg, Kundenportal Kundenportal
EVU-Gröbming 8962 Gröbming, Tel. 03685/22343, zuständig für den Bereich Sonnberg,
Mail: office@evu-groebming.at
A1 - Telekom Austria AG, Auftragsmanagement NWC Süd, Exerzierplatzstraße 34, 8051 Graz
Kontaktperson Harald Stiegler, Tel. 0664/6295351, Mail: harald.stiegler@telekom.at
Gesamtbruttogeschossfläche x € 8,72 Einheitssatz, wobei das Erdgeschoss zur Gänze, die übrigen Geschosse zur Hälfte berechnet werden laut Festlegung im Stmk. Baugesetz 1995, zweckgebundene Abgabe für Straßenbeleuchtung, Kinderspielplätze usw. ...
Gesamtbruttogeschossfläche x € 13,08 Einheitssatz + 10% MwSt., wobei Vollgeschosse zur Gänze, Keller- und Dachgeschosse zur Hälfte berechnet werden, wenn im Kellergeschoss keine Wohnräume enthalten sind und im Dachgeschoss die Höhe zwischen Fußboden und Dachschräge 180 cm nicht überschritten wird --> Festlegung im Kanalabgabengesetz und durch den Gemeinderat (Kanalabgabenordnung)
derzeit € 2,20 inkl. 10% MwSt. laut Festlegung des Gemeinderates in der Kanalabgabenordnung
In der Gemeinde Haus sind dafür die einzelnen Wasserversorgungsgemeinschaften und -genossenschaften zuständig. Die Anschlusskosten und laufenden Wassergebühren sind unterschiedlich.
Für alle Fragen zur Wohnbeihilfe des Landes Steiermark wenden Sie sich bitte an das Referat Wohnbeihilfe der Sozialabteilung des Landes Steiermark, Dietrichsteinplatz 15, 8011 Graz, Tel: 0316/877-2664,
www.soziales.steiermark.at (hier finden Sie auch Anträge und Formulare), wohnbeihilfe@stmk.gv.at
Die Förderformulare für das Land werden gleichzeitig auch von der Gemeinde verwendet. Die freiwillige Förderung der Gemeinde für Solar- und Photovoltaikanlagen beträgt derzeit unabhängig von der Kollektorfläche pauschal € 363,--.